Die Rolle von Hals-Nasen-Ohren-Arzt und Krankenkasse

Jeder Versicherte in Österreich hat Anspruch auf eine individuelle medizinische Versorgung. In der Hörakustik stehen Ihnen Ihr HNO-Arzt und Ihr Hörakustiker zur Seite.

Hat Ihr HNO-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Verordnung ausgestellt, haben Sie Anspruch auf ein Hörsystem von Fielmann zum Nulltarif.

Die Nulltarif-Hörgeräte von Fielmann sind volldigitale, moderne Markenhörsysteme. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind in allen Bauformen erhältlich. Unsere Nulltarif-Hörsysteme sind Hochleistungscomputer für das Ohr, übertreffen die Leistungsanforderungen der Krankenkassen deutlich.

Hörgerät auf Rezept des HNO-Arztes?

Versicherte haben alle fünf Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Damit die Krankenkasse die Kosten eines Hörgerätes übernimmt, ist ein Hörtest bei einem HNO-Arzt notwendig. Folgende Kriterien bestimmen, ob Sie Anspruch auf ein Hörsystem haben:

  • Die Verstehensquote für Sprache muss bei Umgebungslautstärke bei 80 % oder darunter liegen.

  • Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 6000 Hertz liegen.

  • Die Hörminderung auf dem besser hörenden Ohr muss bei mindestens 30 Dezibel liegen.

Sind diese Kriterien erfüllt, stellt der HNO-Arzt eine Verordnung für die Versorgung mit Hörgeräten aus.

Ihr Service bei Fielmann

Bei Nulltarif-Hörsystemen sind Service und Wartung für die Dauer von fünf Jahren für Sie kostenfrei.

Zudem erhalten Sie von Fielmann ein kostenloses Pflegeset und den gesamten Batteriebedarf für das erste Jahr beim Kauf eines Hörsystems dazu.

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Ein kostenloser Hörtest bei Fielmann sorgt für Klarheit, ist der erste Schritt auf dem Weg zurück zum guten Hören. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin.